Motorradführerschein
Rund um die Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Lerngruppen: 6x spezieller Mofaunterricht (getrennt vom theoretischen Unterricht für Fahrerlaubnisbewerber)
Bei Einzelbewerbern: 6x Teilnahme am Klassenspezifischen Stoff der Klassen A, A1, M
Praktischer Teil: Bei Einzelausbildungen mindestens eine Doppelstunde zu je 90 Minuten. Bei Gruppenausbildung (höchstens 4 Teilnehmer) mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Klasse Mofa
Was man mit der Prüfbescheinigung für Mofas fahren darf:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren.
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH. max. 45 km/h
- Leistung max. 4 KW
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 KW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Mindestalter:
- 15 Jahre
Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren.
Rund um die Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung, Hinweis: In der Ausbildung fährt der Bewerber in der Regel voraus oder hinterher und erfährt seine Anweisungen über Funk.
Rund um die Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Klasse A1
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter:
- 16 Jahre
Klasse A2
Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
Mindestalter:
- 18 Jahre
Rund um die Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren:
Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt
Rund um die Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A oder A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2:
Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt
Klasse A
Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Hubraum von mehr als 50 cm³ und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Unbegrenzt)
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
Mindestalter:
- 20, 21 oder 24 Jahre